Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
120068-37-3
Name der Chemikalie
Fipronil; 5-Amino-1-[2,6-dichloro-4-(trifluoromethyl)phenyl]-4-[(trifluoromethyl)sulfinyl]-1H-pyrazole-3-carbonitrile
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-03-31
Produktidentifikator
CELAFLOR AMEISENKÖDER
CAS-Nr.
120068-37-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Haushalt Insektizid
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Scotts Celaflor GmbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@Scotts.com
GHS-Informationen
Signalwort
Kein
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch / Zubereitung
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Chronisch gewässergefährdend der Kategorie 3, H412
Inhaltsstoff(e) mit unbekannter akuter Toxizität
Nicht relevant. Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Nicht relevant. Ökotoxizität Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] Das Produkt ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen als gefährlich eingestuft.
Klassifizierungen
R52/53 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detaillierte Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Allgemein P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
Nicht anwendbar.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
P501 - Inhalt/Behälter gemäß nationaler/lokaler Bestimmungen einer sicheren Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.