Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64741-65-7
Name der Chemikalie
Petroleum, coal, tar and natural gas and their derivatives generated using distillation and/or other processing methods if they contain ≥ 0,1 % w/w benzene
Konzentration
N/A
EC/CAS
106-97-8
Name der Chemikalie
n-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
EC/CAS
75-28-5
Name der Chemikalie
iso-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
EC/CAS
265-067-2
Name der Chemikalie
Petroleum, coal, tar and natural gas and their derivatives generated using distillation and/or other processing methods if they contain ≥ 0,1 % w/w benzene
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-448-7
Name der Chemikalie
n-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-857-2
Name der Chemikalie
iso-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-11-23
Produktidentifikator
Celaflor Ameisen-Spray N
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur zum Gebrauch als Haushalts Insektizid
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Scotts Celaflor GmbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@SCOTTS.COM
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H223, H229, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H223
Flammable aerosol
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entz. Aersol 2 H223, H229 Aqu. chron. 2 H411 Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] Das Produkt ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen als gefährlich eingestuft.
Klassifizierungen
N; R10, R51/53
Andere physikalisch-chemische Gefahren
Entzündlich. Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung.
Gesundheitsrisiken
Nicht anwendbar.
Umweltgefahren
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H223: Entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck Kann bei Erwärmung bersten H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. – Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Gebrauch. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Lagerung
P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen.
Entsorgung
P501 Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Naphtha (Erdöl), schweres Alkylatbenzin
Ergänzende Gefahrenhinweise
Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Von Lebensmitteln fern halten. Beim Umgang mit dem Mittel nicht essen, trinken, rauchen. Nicht auf Oberflächen anwenden, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Berührung mit den Augen, auch über die Hände, vermeiden. Jedes Einatmen des Mittels vermeiden. Nur gezielt, nicht als Raumspray anwenden. Nicht anwenden in Räumen, in denen sich Kranke, Allergiker, Schwangere oder Kleinkinder aufhalten. Anhang XVII - Beschränkung Nicht anwendbar. der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung Nicht anwendbar. (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung Nicht anwendbar. (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.