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Überarbeitet am : 2022-09-21

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GHS02 GHS07 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 3
Umweltrisikobewertung 4

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

236-675-5/13463-67-7

Name der Chemikalie

Reaction mass of titanium dioxide and silver chloride

Konzentration

<50

EC/CAS

927-510-4/64742-49-0

Name der Chemikalie

Naphtha (petroleum), hydrotreated light

Konzentration

30-40

EC/CAS

921-728-3/64741-66-8

Name der Chemikalie

Naphtha (petroleum), light alkylate

Konzentration

5 - 10

EC/CAS

202-859-9/100-51-6

Name der Chemikalie

Benzyl Alcohol

Konzentration

<0,3

EC/CAS

201-074-9/77-99-6

Name der Chemikalie

1,1,1-trimethylolpropane

Konzentration

<0,3

Aufgeführt in

EC/CAS

201-074-9/96-29-7

Name der Chemikalie

2-Butanonoxim (2020/1182)

Konzentration

<0,01

EC/CAS

232-489-3/8052-41-3

Name der Chemikalie

Stoddard Solvent; Naphtha (petroleum), hydrodesulfurized heavy

Konzentration

<0,5

Aufgeführt in

EC/CAS

244-492-7/21645-51-2

Name der Chemikalie

Aluminium hydroxide

Konzentration

<0,05

EC/CAS

231-545-4/7631-86-9

Name der Chemikalie

Silver adsorbed on silicon dioxide

Konzentration

<0,05 00-8

EC/CAS

215-535-7/1330-20-7

Name der Chemikalie

Xylene

Konzentration

<0,05

Aufgeführt in

EC/CAS

202-849-4/100-41-4

Name der Chemikalie

Ethylbenzene

Konzentration

<0,01

Aufgeführt in

EC/CAS

216-455-5/1589-47-5

Name der Chemikalie

2-methoxypropanol

Konzentration

<0,01

EC/CAS

207-439-9

Name der Chemikalie

Calcium carbonate

Konzentration

5-15

EC/CAS

202-496-6

Name der Chemikalie

2-Butanonoxim (2020/1182)

Konzentration

<0,01

Allgemeine Information

Version

15.1

Überarbeitet am

2022-09-21

Produktidentifikator

TIPP-EX RAPID

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Für die Allgemeinheit bestimmt

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

Hersteller / Lieferant

Schweizer Markt nur

NOTRUFNUMMERN:

+32 70 245 245, +49 30 30 686 700, +352 8002 5500, +43 1 406 43 43, +41 44 251 51 51, +41 44 251, 070 245 245

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS02 GHS07 GHS09 M004 M009 M017 T017 T050

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Schweizer Markt nur

E-Mail-Addresse

Bic.Contact@bicworld.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H225, H315, H317, H336, H411

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H225

Highly Flammable liquid and vapour

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenpiktogramme

GHS02 GHS07 GHS09 GHS02 GHS07 GHS09

Signalwort

Gefahr Gefahr

Enthält

Kohlenwasserstoffe, C7-C9, Isoalkane, Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkane, Isoalkane, cyclische Verbindungen , Fettsäuren, C18-ungesät., Dimere, Reaktionsprodukte mit N,N- Dimethyl-1,3-Propandiamin und 1,3-Propandiamin

Gefahrenhinweise

H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H315 - Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Sicherheitshinweise

P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261 - Einatmen von Dampf vermeiden. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P261 - Einatmen von Dampf vermeiden.

Ergänzende Gefahrenhinweise

EUH211 - Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen. Kennzeichnung gemäß: Ausnahme für Pakete mit einer Kapazität von 125 ml oder weniger EUH211 - Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Kohlenwasserstoffe, C7-C9, Isoalkane, Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkane, Isoalkane, cyclische Verbindungen , Fettsäuren, C18-ungesät., Dimere, Reaktionsprodukte mit N,N- Dimethyl-1,3-Propandiamin und 1,3-Propandiamin

2.3 Sonstige Gefahren

Nach unserer Kenntnis, Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkane, Isoalkane, Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. cyclische Verbindungen (64742-49-0) Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Kohlenwasserstoffe, C7-C9, Isoalkane (64741-66-8) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Fettsäuren, C18-ungesät., Dimere, Reaktionsprodukte Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. mit N,N-Dimethyl-1,3-Propandiamin und 1,3- Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Propandiamin (162627-17-0) 1-Methoxy-2-propanol; Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Monopropylenglycolmethylether (107-98-2) Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Benzylalkohol (100-51-6) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Trimethylolpropan (77-99-6) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 2-Butanonoxim (96-29-7) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Stoddard Lösungsmittel (8052-41-3) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Aluminiumhydroxid (21645-51-2) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Siliciumdioxid (7631-86-9, 112926-00-8) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. (64742-47-8) Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Industrieruß (1333-86-4) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Xylol (1330-20-7) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Ethylbenzol (100-41-4) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Nach unserer Kenntnis, Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist. Komponente Titandioxid(13463-67-7) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkane, Isoalkane, Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 cyclische Verbindungen (64742-49-0) Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Komponente Calciumcarbonat(471-34-1) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Kohlenwasserstoffe, C7-C9, Isoalkane(64741-66-8) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Fettsäuren, C18-ungesät., Dimere, Reaktionsprodukte Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 mit N,N-Dimethyl-1,3-Propandiamin und 1,3- Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Propandiamin (162627-17-0) Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. 1-Methoxy-2-propanol; Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Monopropylenglycolmethylether(107-98-2) Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Benzylalkohol(100-51-6) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Trimethylolpropan (77-99-6) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. 2-Butanonoxim(96-29-7) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Stoddard Lösungsmittel(8052-41-3) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Aluminiumhydroxid(21645-51-2) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Siliciumdioxid(7631-86-9, 112926-00-8) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 leichte(64742-47-8) Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Industrieruß(1333-86-4) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Xylol(1330-20-7) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Komponente Ethylbenzol(100-41-4) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. 2-Methoxypropanol(1589-47-5) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Flam. Liq. 2 H225 Skin Irrit. 2 H315 Skin Sens. 1 H317 STOT SE 3 H336 Aquatic Chronic 2 H411 Wortlaut der Gefahrenklassen, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

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