Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
236-675-5/13463-67-7
Name der Chemikalie
Reaction mass of titanium dioxide and silver chloride
Konzentration
<50
EC/CAS
927-510-4/64742-49-0
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated light
Konzentration
30-40
EC/CAS
921-728-3/64741-66-8
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), light alkylate
Konzentration
5 - 10
EC/CAS
202-859-9/100-51-6
Name der Chemikalie
Benzyl Alcohol
Konzentration
<0,3
EC/CAS
201-074-9/77-99-6
Name der Chemikalie
1,1,1-trimethylolpropane
Konzentration
<0,3
EC/CAS
201-074-9/96-29-7
Name der Chemikalie
2-Butanonoxim (2020/1182)
Konzentration
<0,01
EC/CAS
232-489-3/8052-41-3
Name der Chemikalie
Stoddard Solvent; Naphtha (petroleum), hydrodesulfurized heavy
Konzentration
<0,5
EC/CAS
244-492-7/21645-51-2
Name der Chemikalie
Aluminium hydroxide
Konzentration
<0,05
EC/CAS
231-545-4/7631-86-9
Name der Chemikalie
Silver adsorbed on silicon dioxide
Konzentration
<0,05 00-8
EC/CAS
215-609-9/1333-86-4
Name der Chemikalie
carbon black
Konzentration
<0,1
EC/CAS
202-849-4/100-41-4
Name der Chemikalie
Ethylbenzene
Konzentration
<0,01
EC/CAS
216-455-5/1589-47-5
Name der Chemikalie
2-methoxypropanol
Konzentration
<0,01
EC/CAS
207-439-9
Name der Chemikalie
Calcium carbonate
Konzentration
5-15
EC/CAS
202-496-6
Name der Chemikalie
2-Butanonoxim (2020/1182)
Konzentration
<0,01
EC/CAS
200-753-7
Name der Chemikalie
Benzol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
15.1
Überarbeitet am
2022-09-21
Produktidentifikator
TIPP-EX RAPID
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Schweizer Markt nur
NOTRUFNUMMERN:
+32 70 245 245, +49 30 30 686 700, +352 8002 5500, +43 1 406 43 43, +41 44 251 51 51, +41 44 251, 070 245 245
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Schweizer Markt nur
E-Mail-Addresse
Bic.Contact@bicworld.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H315, H317, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07 GHS09 GHS02 GHS07 GHS09
Signalwort
Gefahr Gefahr
Enthält
Kohlenwasserstoffe, C7-C9, Isoalkane, Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkane, Isoalkane, cyclische Verbindungen , Fettsäuren, C18-ungesät., Dimere, Reaktionsprodukte mit N,N- Dimethyl-1,3-Propandiamin und 1,3-Propandiamin
Gefahrenhinweise
H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H315 - Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261 - Einatmen von Dampf vermeiden. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P261 - Einatmen von Dampf vermeiden.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH211 - Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen. Kennzeichnung gemäß: Ausnahme für Pakete mit einer Kapazität von 125 ml oder weniger EUH211 - Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kohlenwasserstoffe, C7-C9, Isoalkane, Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkane, Isoalkane, cyclische Verbindungen , Fettsäuren, C18-ungesät., Dimere, Reaktionsprodukte mit N,N- Dimethyl-1,3-Propandiamin und 1,3-Propandiamin
2.3 Sonstige Gefahren
Nach unserer Kenntnis, Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkane, Isoalkane, Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. cyclische Verbindungen (64742-49-0) Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Kohlenwasserstoffe, C7-C9, Isoalkane (64741-66-8) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Fettsäuren, C18-ungesät., Dimere, Reaktionsprodukte Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. mit N,N-Dimethyl-1,3-Propandiamin und 1,3- Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Propandiamin (162627-17-0) 1-Methoxy-2-propanol; Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Monopropylenglycolmethylether (107-98-2) Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Benzylalkohol (100-51-6) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Trimethylolpropan (77-99-6) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 2-Butanonoxim (96-29-7) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Stoddard Lösungsmittel (8052-41-3) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Aluminiumhydroxid (21645-51-2) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Siliciumdioxid (7631-86-9, 112926-00-8) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. (64742-47-8) Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Industrieruß (1333-86-4) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Xylol (1330-20-7) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Ethylbenzol (100-41-4) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Nach unserer Kenntnis, Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist. Komponente Titandioxid(13463-67-7) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkane, Isoalkane, Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 cyclische Verbindungen (64742-49-0) Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Komponente Calciumcarbonat(471-34-1) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Kohlenwasserstoffe, C7-C9, Isoalkane(64741-66-8) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Fettsäuren, C18-ungesät., Dimere, Reaktionsprodukte Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 mit N,N-Dimethyl-1,3-Propandiamin und 1,3- Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Propandiamin (162627-17-0) Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. 1-Methoxy-2-propanol; Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Monopropylenglycolmethylether(107-98-2) Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Benzylalkohol(100-51-6) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Trimethylolpropan (77-99-6) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. 2-Butanonoxim(96-29-7) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Stoddard Lösungsmittel(8052-41-3) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Aluminiumhydroxid(21645-51-2) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Siliciumdioxid(7631-86-9, 112926-00-8) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 leichte(64742-47-8) Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Industrieruß(1333-86-4) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Xylol(1330-20-7) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Komponente Ethylbenzol(100-41-4) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. 2-Methoxypropanol(1589-47-5) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Flam. Liq. 2 H225 Skin Irrit. 2 H315 Skin Sens. 1 H317 STOT SE 3 H336 Aquatic Chronic 2 H411 Wortlaut der Gefahrenklassen, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.