Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-634-8/7664-39-3
Name der Chemikalie
Hydrofluoric acid, its normal salts, its complexes and hydrofluorides with the exception of those given in Annex III
Konzentration
10 - 15 %
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-04-20
Produktidentifikator
Top 871
NOTRUFNUMMERN:
01705876215 während der normalen Bürozeiten
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Schweissring Handels GmbH
E-Mail-Addresse
info@schweissring.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H300, H310, H314, H330, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H300
Fatal if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. · Verursacht schwere Verätzungen. T+ ; R 26/27/28 · C ; R 35 · Xi ; R 37 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) Lebensgefahr bei Verschlucken. · Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Akut Tox. 1 ; H310 · Akut Tox. 1 ; H330 · Akut Tox. 2 ; H300 · Hautätz. 1A ; H314 · STOT einm. 3 ; H335
2.2. Kennzeichnungselemente
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Kennbuchstabe/n und Gefahrenbezeichnung/en des Produkts T+ ; Sehr giftig C ; Ätzend
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
SALPETERSÄURE 17 % ; CAS-Nr. : 7697-37-2 FLUORWASSERSTOFFSÄURE 12 % ; CAS-Nr. : 7664-39-3 SALPETERSÄURE 17 % ; CAS-Nr. : 7697-37-2 FLUORWASSERSTOFFSÄURE 12 % ; CAS-Nr. : 7664-39-3
R-Sätze
26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. 35 Verursacht schwere Verätzungen. 37 Reizt die Atmungsorgane.
S-Sätze
56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben). 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS)
Gefahrenpiktogramme
Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06) · Ätzwirkung (GHS05)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H300 Lebensgefahr bei Verschlucken. H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett). P403/233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
K e i n e.