Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-03-15
Produktidentifikator
CaSi-Klebemörtel HSB
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Putzmörtel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Schwarzwälder Edelputzwerk GmbH
E-Mail-Addresse
info@schwepa.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1B Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3
Gefahrenhinweise
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann die Atemwege reizen. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. H318-H335
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Portlandzement Weiss
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P304+P341 BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung zuführen.Unter Beachtung der behördlichen Vorschriften beseitigen. Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml P101-P102-P103-P261-P271-P272-P280-P302+P352-P321-P333+P313-P362+P364-P304+P340-P312-P305+ P351+P338-P310-P403+P233-P405-P501
2.3 Sonstige Gefahren
Besondere Gefahren für den Menschen (RSh): Besondere Gefahren für die Umwelt (RSe): Bei der Reaktion von Zement mit Wasser entsteht eine stark alkalische Lösung.