Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
238-877-9/14807-96-6
Name der Chemikalie
Talc
Konzentration
≥25-≤50
EC/CAS
500-033-5/25068-38-6
Name der Chemikalie
4,4'-Isopropylidenediphenol, oligomeric reaction products with 1-chloro-2,3-epoxypropane
Konzentration
<1
EC/CAS
205-411-0/140-31-8
Name der Chemikalie
2-piperazin-1-ylethylamine
Konzentration
<1
EC/CAS
203-632-7/108-95-2
Name der Chemikalie
Phenol
Konzentration
<1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-06-02
Produktidentifikator
Industriekitt
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Epoxidharze
NOTRUFNUMMERN:
Nord +49 (0)551 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Schwanheimer Industriekleber GmbH
E-Mail-Addresse
info@schwanheimer-industriekleber.de
GHS-Informationen
Signalwort
Kein
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aquatic Chronic 3, H412 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
Nicht anwendbar.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält
Reaktionsprodukt Bisphenol-A-Epichlorhydrin; Epoxyharz (durchschnittliches Zahlenmittel des Molekulargewichts ≤ 700), 2-Piperazin- 1-ylethylamin und 3,6-Diazaoctanethylendiamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Anhang XVII - : Nicht anwendbar. Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Mischungen und Erzeugnisse
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht : Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft den Kriterien für PBT- werden. oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Andere Gefahren
Keine bekannt.