Einreibung ORANGE 45 %

Schupp GmbH & Co. KG

Überarbeitet am : 2014-07-31

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GHS02 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 2
Sicherheitsrisikobewertung 3
Umweltrisikobewertung 3

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

232-433-8/8028-48-6

Name der Chemikalie

Citrus aurantium amara and dulcis flower oil (40) Citrus aurantium amara and dulcis peel oil (40)

Konzentration

0,1-1

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2014-07-31

Produktidentifikator

Einreibung ORANGE 45 %

CAS-Nr.

8028-48-6

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Einreibemittel zur äußeren Anwendung

NOTRUFNUMMERN:

Während der normalen Dienstzeiten Montag bis Feitag 7 00 bis 16 45 Uhr

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS02 GHS07 T021

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Schupp GmbH & Co. KG

E-Mail-Addresse

info@schupp-gmbh.de

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H225, H319, H336, H412

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H225

Highly Flammable liquid and vapour

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Richtlinie 67/548/EWG: 2.1. 2.1.1

CLP-KLASSIFIZIERUNG

Entzündl. Fl. 2 H 225 Augenreiz. 2 H 319 STOT einm. 3 H 336 Aqu. chron. 3 H 412 Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG R 11 Leichtentzündlich R 36 Reizt die Augen R 52-53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrenpiktogramme

GHS02 GHS07

Signalwort

Gefahr

Gefahrenhinweise

H 225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H 319 Verursacht schwere Augenreizung. H 336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H 412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH 066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. F, Xi

Sicherheitshinweise

P 102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P 210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P 243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. P 273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P 280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P 303 + P 361 + P 353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P 305 + P 351 + P 338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P 337 + P 313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P 370 + P 378 Bei Brand: Kohlenstoffdioxid (CO2), alkoholbeständiger Schaum, Pulver, Wasser im Sprühstrahl, Sand zum Löschen verwenden. P 403 + P 233 An einem gut belüfteten Ort aufgewahren, Behälter dicht verschlossen halten. P 501 Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunalen Sammelstelle zuführen. Kennzeichnungselemente nach Richtlinie 67/548/EWG

R-Sätze

R 11 Leichtentzündlich R 36 Reizt die Augen R 52-53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern langfristig schädliche Wirkungen haben. R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

S-Sätze

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 3 Kühl aufbewahren. S 7 Behälter dicht geschlossen halten. S 16 Von Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. S 24-25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

Weitere Informationen

Mensch und Umwelt

Gesundheitsrisiken

Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sicherheitsrisiken Leichtentzündlich. Dämpfe sind schwerer als Luft. Dämpfe können über den Boden kriechen und weit entfernte Zündquellen erreichen, wodurch die Gefahr von zurückschlagenden Flammen besteht.

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