Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
122-99-6
Name der Chemikalie
2-Phenoxyethanol
Konzentration
N/A
EC/CAS
68424-85-1
Name der Chemikalie
Alkyl (C12-16) dimethylbenzyl ammonium chloride
Konzentration
N/A
EC/CAS
204-589-7
Name der Chemikalie
2-Phenoxyethanol
Konzentration
N/A
EC/CAS
270-325-2
Name der Chemikalie
Benzalkonium chloride, bromide and saccharinate (8)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-01-07
Produktidentifikator
QUARTAMON MED
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Desinfektionsmittel und allgemeine Biozid-Produkte
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für den berufsmäßigen Verwender gen der Anwendung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Schülke & Mayr GmbH
E-Mail-Addresse
mail@schuelke.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
67/548/EWG, 1999/45/EG) Gesundheitsschädlich R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Reizend R41: Gefahr ernster Augenschäden. Umweltgefährlich R50: Sehr giftig für Wasserorganismen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien (1999/45/EG)
Gefahrenpiktogramme
Gesundheits- Umweltge- schädlich fährlich
R-Sätze
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R41 Gefahr ernster Augenschäden. R50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
S-Sätze
S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründ- lich mit Wasser abspülen und Arzt konsul- tieren. S39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Be- sondere Anweisungen einho- len/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
68424-85-1 Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Kennzeichnung gemäß VO (EG) Nr. 648/2004: 5 - 15 % nichtionische Tenside Duftstoffe Benzyl salicylate Limonene Hexyl cinnamal Weitere Information : Das Produkt ist nach Anhang VI (2.2.5) zur Richtlinie 67/548/EWG eingestuft. Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeich- nung und Produktinformationen lesen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine besonderen Gefahren bekannt