Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-633-2/7664-38-2
Name der Chemikalie
phosphoric acid
Konzentration
25-40
EC/CAS
201-180-5/79-14-1
Name der Chemikalie
Glycolic acid
Konzentration
3-5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-02-27
Produktidentifikator
Entkalker
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Entkalkungsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für gewerbliche Anwender gen der Anwendung
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotruf Berlin: 030 / 30686 700
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Schülke & Mayr GmbH
E-Mail-Addresse
ApplicationDepartment.SM@schuelke.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Ätzwirkung auf die Haut, Unterkategorie H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut 1B und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwe- re Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspü- len. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfer- nen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
7664-38-2 Orthophosphorsäure 79-14-1 Glykolsäure
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Keine besonderen Gefahren bekannt