Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
111-30-8
Name der Chemikalie
Glutaral
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-856-5
Name der Chemikalie
glutaral
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-08-01
Produktidentifikator
dentavon liquid
CAS-Nr.
111-30-8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Desinfektionsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für gewerbliche Anwender gen der Anwendung
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotruf Berlin: 030 / 30686 790
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Schülke & Mayr GmbH
E-Mail-Addresse
mail@schuelke.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Sensibilisierung durch Hautkontakt, Ka- H317: Kann allergische Hautreaktionen verursa- tegorie 1 chen. Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmali- H335: Kann die Atemwege reizen. ge Exposition, Kategorie 3
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursa- chen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Dampf vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Ge- sichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
111-30-8 Glutaraldehyd
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Keine besonderen Gefahren bekannt