Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-661-7/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
N/A
EC/CAS
201-993-5/90-43-7
Name der Chemikalie
Biphenyl-2-ol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-12-19
Produktidentifikator
desderman pure
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Desinfektionsmittel und allgemeine Biozid-Produkte
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für gewerbliche Anwender gen der Anwendung
Hersteller / Lieferant
Schülke & Mayr Ges. m.b.H
NOTRUFNUMMERN:
+43 / (0)1 / 40643430, +49 (0)40 / 52 100
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Schülke & Mayr Ges. m.b.H
E-Mail-Addresse
ADHI@schuelke.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Ab- fallentsorgungsanlage zuführen. Weitere Information Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Eti- kett und Produktinformationen lesen.
2.3 Sonstige Gefahren
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind
PBT
Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung.