TPH protect

Schülke & Mayr AG

Überarbeitet am : 2024-04-03

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GHS05 GHS07 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

270-325-2/68424-85-1

Name der Chemikalie

Alkyl (C12-16) dimethylbenzyl ammonium chloride

Konzentration

>=20-<25

EC/CAS

204-589-7/122-99-6

Name der Chemikalie

2-Phenoxyethanol

Konzentration

>=10-<20

EC/CAS

67-63-0

Name der Chemikalie

Propan-2-ol

Konzentration

>1-<10%

EC/CAS

266-368-1/102-60-3

Name der Chemikalie

N,N,N′,N′-tetrakis(2-hydroxypropyl)ethylenediamine

Konzentration

=1-<2,5

Aufgeführt in

EC/CAS

203-041-4/139734-65-9

Name der Chemikalie

Amines, N-C12-C14 (even-numbered)-alkyl­ trimethylenedi-, reaction products with chloroacetic acid

Konzentration

>=1-<10

Aufgeführt in

EC/CAS

269-919-4

Name der Chemikalie

Benzalkonium chloride, bromide and saccharinate (8)

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2024-04-03

Produktidentifikator

TPH protect

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Desinfektionsmittel und allgemeine Biozid-Produkte

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Nur für gewerbliche Anwender gen der Anwendung

Herstellername

Schülke & Mayr GmbH

NOTRUFNUMMERN:

+49 89 220 61012

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 GHS07 GHS09 M004 M009 M010 M011 M017 M059

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Schülke & Mayr AG

E-Mail-Addresse

mail.ch@schuelke.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H302, H314, H318, H400, H410, H411

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H302

Harmful if swallowed

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Signalwort

Gefahr

Gefahrenhinweise

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Verhütung

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe (z.B. Butylkautschuk) / Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.

Antwort

P301 + P310 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. Mund ausspülen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungs- stücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwa- schen oder duschen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was- ser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.

Entsorgung

P501

Enthält

Behälter einer anerkannten Abfallentsor- gungsanlage zuführen.

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride 2-Phenoxyethanol Isotridecanol, ethoxyliert Betaine, C12-14-Alkyldimethyl-

2.3 Sonstige Gefahren

Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.

Toxikologische Angaben

Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Akute Toxizität, Kategorie 4 H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Ätzwirkung auf die Haut, Unterkategorie H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut 1B und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden. Kurzfristig (akut) gewässergefährdend, H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. Kategorie 1 Langfristig (chronisch) gewässergefähr- H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristi- dend, Kategorie 2 ger Wirkung.

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