Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-10-14
Produktidentifikator
Flurostar 180
CAS-Nr.
81406-37-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Schneiter AGRO AG
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H400
Very toxic to aquatic life
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS09 Umwelt Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Xi; Reizend R36/38: Reizt die Augen und die Haut. N; Umweltgefährlich R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), schwere aromatische
R-Sätze
36/38 Reizt die Augen und die Haut. 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
S-Sätze
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. 23 Sprühnebel nicht einatmen. 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar