Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-09-11
Produktidentifikator
Chlorpyrifos-Methyl
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Insektizid
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Schneiter AGRO AG
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H317, H318, H336, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gesundheitsgefahr Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Umwelt Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Xi; Sensibilisierend R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. N; Umweltgefährlich R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Chlorpyrifos-methyl
R-Sätze
43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
S-Sätze
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 21 Bei der Arbeit nicht rauchen. 24 Berührung mit der Haut vermeiden. 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Bienengefährlich
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *