Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-09-11
Produktidentifikator
Bonirat Block
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Rodentizid
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Schneiter AGRO AG
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2. Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
S-Sätze
1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Das Produkt ist nicht gefährlich. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. · Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.