Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
330-55-2
Name der Chemikalie
Linuron (ISO); 3-(3,4-Dichlorphenyl)-1-methoxy-1-methylharnstoff
Konzentration
N/A
EC/CAS
206-356-5
Name der Chemikalie
Linuron (ISO); 3-(3,4-Dichlorphenyl)-1-methoxy-1-methylharnstoff
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-01-14
Produktidentifikator
Afalon DS
CAS-Nr.
330-55-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid
NOTRUFNUMMERN:
Toxikologisches Informationszentrum Tel. 145
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Schneiter AGRO AG
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H351, H360Df, H373, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H351
Suspected of causing cancer
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS08 Gesundheitsgefahr Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. Repr. 1B H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. STOT RE 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. GHS09 Umwelt Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG T; Giftig R61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Xn; Gesundheitsschädlich R22-40-48/22-62: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Xi; Sensibilisierend R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. N; Umweltgefährlich R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen · Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: T Giftig N Umweltgefährlich
R-Sätze
22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
S-Sätze
1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *