Allgemeine Information
Version
1.1
Überarbeitet am
2025-10-06
Produktidentifikator
Scheidel Cocopaste Bitumen- & Graffitientferner VOC < 3%
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Graffiti-Entfernung von Anti-Graffiti-Schutzbeschichtungen. Entfernung von Bitumen, Tectyl, Wachsen u.ä
Hersteller / Lieferant
Importeur/Händler)
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Scheidel GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@duratec.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung nicht anwendbar Ergänzende Gefahrenmerkmale nicht anwendbar
2.3 Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Eye Irrit. 2 / H319 Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenreizung.