Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64742-81-0
Name der Chemikalie
Kerosine (petroleum), hydrodesulfurized
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-05-24
Produktidentifikator
Scheidel PETROLEUM
Stoffname
Scheidel PETROLEUM
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lösemittel
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Scheidel GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
sicherheit@scheidel.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Asp. Tox. 1 / H304
Aspirationsgefahr
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Aquatic Chronic 3 / H412 Gewässergefährdend Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Gefahr
Gefahrenhinweise
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Enthält
Kohlenwasserstoffe, C11-C14, n-Alkane, iso-Alkane, cyclisch, aromatisch (2-25%)
Ergänzende Gefahrenhinweise
nicht anwendbar