Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
>=30.00-<40.00 >=50%
Allgemeine Information
Version
2.0
Überarbeitet am
2026-03-06
Produktidentifikator
Toilet Seat Cleaner
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine identifiziert
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)30 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SC Johnson Professional GmbH
E-Mail-Addresse
info.krefeld@scj.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs Eingestuft gemäß EU Verordnung 1272/2008/EG (CLP) Gefahreneinstufung
Gefahrenkategorien
Mögliche Gefahren Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 3 Flüssigkeit und Dampf entzündbar
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
(H226) Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Sicherheitshinweise
(P102) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (P305 + P351 + P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P337) Bei anhaltender Augenreizung: (P313) Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P403 + P235) An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. (P501) Behälter nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. (P210) Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Detergenzienverordnungen
Enthält
unter 5% nicht-ionische Tenside, Duftstoffe
2.3 Sonstige Gefahren
Endokrine Disruptoren Das Gemisch enthält keine Stoffe in einer Konzentration >0,1 %, die in der gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellten Liste der Stoffe mit endokrinschädigenden Eigenschaften aufgeführt sind. PBT- und vPvB-Stoff Das Gemisch enthält keine Stoffe in einer Konzentration >0.1%, die die Kriterien für persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß Anhang XIII erfüllen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Eingestuft gemäß EU Verordnung 1272/2008/EG (CLP) Gefahreneinstufung Gefahrenkategorie Mögliche Gefahren Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 3 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.