Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-589-7/122-99-6
Name der Chemikalie
2-Phenoxyethanol
Konzentration
>=1.00-<5.00
EC/CAS
200-289-5/56-81-5
Name der Chemikalie
glycerol
Konzentration
>=1.00-<5.00
EC/CAS
7722-84-1
Name der Chemikalie
Hydrogen peroxide
Konzentration
>=1.00-<5.00 >=70% 50-<70% >=70% 50-<70% 35-<50% 8-<50% 5-<8% >=35%
EC/CAS
7664-38-2
Name der Chemikalie
phosphoric acid
Konzentration
>=0.10-<0.50 >=25% 10-<25% 10-<25% >=25% 10-<25% 10-<25%
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2023-09-22
Produktidentifikator
OXYBAC/OXYBAC EXTRA
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
PT1 Biozid-Produkt für die menschliche Hygiene
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine identifiziert
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)30 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SC Johnson Professional GmbH
E-Mail-Addresse
info.krefeld@scj.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs Eingestuft gemäß EU Verordnung 1272/2008/EG (CLP) Gefahreneinstufung
Gefahrenkategorien
Mögliche Gefahren Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 Verursacht schwere Augenreizung
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
(H319) Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
(P305 + P351 + P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P337 + P313) Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P401) Aufbewahren gemäß den lokalen Vorschriften. (P501) Behälter nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Endokrine Disruptoren Das Gemisch enthält keine Stoffe in einer Konzentration >0,1 %, die in der gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellten Liste der Stoffe mit endokrinschädigenden Eigenschaften aufgeführt sind. PBT- und vPvB-Stoff Das Gemisch enthält keine Stoffe in einer Konzentration >0.1%, die die Kriterien für persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß Anhang XIII erfüllen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Eingestuft gemäß EU Verordnung 1272/2008/EG (CLP) Gefahreneinstufung Gefahrenkategorie Mögliche Gefahren Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 Verursacht schwere Augenreizung.