OXYBAC/OXYBAC EXTRA

SC Johnson Professional GmbH

Überarbeitet am : 2023-09-22

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GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 2
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

204-589-7/122-99-6

Name der Chemikalie

2-Phenoxyethanol

Konzentration

>=1.00-<5.00

EC/CAS

200-289-5/56-81-5

Name der Chemikalie

glycerol

Konzentration

>=1.00-<5.00

Aufgeführt in

EC/CAS

7722-84-1

Name der Chemikalie

Hydrogen peroxide

Konzentration

>=1.00-<5.00 >=70% 50-<70% >=70% 50-<70% 35-<50% 8-<50% 5-<8% >=35%

EC/CAS

7664-38-2

Name der Chemikalie

phosphoric acid

Konzentration

>=0.10-<0.50 >=25% 10-<25% 10-<25% >=25% 10-<25% 10-<25%

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Version

1.0

Überarbeitet am

2023-09-22

Produktidentifikator

OXYBAC/OXYBAC EXTRA

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

PT1 Biozid-Produkt für die menschliche Hygiene

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine identifiziert

NOTRUFNUMMERN:

+49 (0)30 19240

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS07 M010 M011 M017

Unternehmensinformationen

Unternehmen

SC Johnson Professional GmbH

E-Mail-Addresse

info.krefeld@scj.com

GHS-Informationen

Signalwort

Achtung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H319

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H319

Causes serious eye irritation

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs Eingestuft gemäß EU Verordnung 1272/2008/EG (CLP) Gefahreneinstufung

Gefahrenkategorien

Mögliche Gefahren Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 Verursacht schwere Augenreizung

Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise

(H319) Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise

(P305 + P351 + P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P337 + P313) Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P401) Aufbewahren gemäß den lokalen Vorschriften. (P501) Behälter nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen.

2.3 Sonstige Gefahren

Endokrine Disruptoren Das Gemisch enthält keine Stoffe in einer Konzentration >0,1 %, die in der gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellten Liste der Stoffe mit endokrinschädigenden Eigenschaften aufgeführt sind. PBT- und vPvB-Stoff Das Gemisch enthält keine Stoffe in einer Konzentration >0.1%, die die Kriterien für persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß Anhang XIII erfüllen.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Eingestuft gemäß EU Verordnung 1272/2008/EG (CLP) Gefahreneinstufung Gefahrenkategorie Mögliche Gefahren Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 Verursacht schwere Augenreizung.

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