Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
>=75.00-<100.00 >=50%
EC/CAS
200-289-5/56-81-5
Name der Chemikalie
glycerol
Konzentration
>=0.50-<1.00
EC/CAS
204-709-8/124-68-5
Name der Chemikalie
2-amino-2-methylpropanol
Konzentration
>=0.10-<0.50
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2022-12-08
Produktidentifikator
InstantGEL Complete
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
PT1 Biozid-Produkt für die menschliche Hygiene
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine identifiziert
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SC Johnson GmbH
E-Mail-Addresse
info.krefeld@scj.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs Eingestuft gemäß EU Verordnung 1272/2008/EG (CLP) Gefahreneinstufung Gefahrenkategorie Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 2 Mögliche Gefahren Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar Augenreizung Kategorie 2 Verursacht schwere Augenreizung
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
(H225) Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. (H319) Verursacht schwere Augenreizung
Sicherheitshinweise
(P305 + P351 + P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen (P337 + P313) Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P404) In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. (P501) Behälter nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. (P210) Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
2.3 Sonstige Gefahren
Endokrine Disruptoren Das Gemisch enthält keine Stoffe in einer Konzentration >0,1 %, die in der gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellten Liste der Stoffe mit endokrinschädigenden Eigenschaften aufgeführt sind PBT- und vPvB-Stoff Das Gemisch enthält keine Stoffe in einer Konzentration >0.1%, die die Kriterien für persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß Anhang XIII erfüllen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Eingestuft gemäß EU Verordnung 1272/2008/EG (CLP) Gefahreneinstufung Gefahrenkategorie Mögliche Gefahren Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 2 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Augenreizung Kategorie 2 Verursacht schwere Augenreizung.