Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-659-6/67-56-1
Name der Chemikalie
Methanol
Konzentration
≥0,1
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
>0,025
Allgemeine Information
Version
4.2
Überarbeitet am
2025-11-24
Produktidentifikator
Universal-Pilzfrei
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmt
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SBM Life Science Austria GmbH
E-Mail-Addresse
sds@sbm-company.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H332, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H332
Harmful if inhaled
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS09
Signalwort
Achtung
Enthält
Azoxystrobin (ISO); Methanol
Gefahrenhinweise
H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 - Einatmen von Aerosol, Nebel, Rauch, Gas, Staub, Dampf vermeiden. P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt anrufen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Stoffe, die die PBT-Kriterien gemäß REACH Anhang Azoxystrobin (ISO) (131860-33-8), Methanol (67-56-1), 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on; 1,2- XIII nicht erfüllen Benzisothiazolin-3-on (2634-33-5)(¹) Stoffe, die die vPvB-Kriterien gemäß REACH Anhang Azoxystrobin (ISO) (131860-33-8), Methanol (67-56-1), 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on; 1,2- XIII nicht erfüllen Benzisothiazolin-3-on (2634-33-5)(¹) (¹) Stoffe in Konzentrationen unter 0,1 % und die auf freiwilliger Basis genannt werden Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Akute Toxizität (inhalativ: Staub, Nebel), Kategorie 4 H332 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 H410 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.