Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-11-15
Produktidentifikator
n-Pentan
Produktidentifikator
n-Pentan
A. Handelsname:
SBLCore s.r.o
Stoffname
n-Pentan
1.2 Chemische Bezeichnung:
Pentan
CAS-Nr.
109-66-0
Hersteller / Lieferant
SBLCore s.r.o
NOTRUFNUMMERN:
München, Ismaninger Str. 22, 81675 München, Tel. +49 89 19 240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SBLCore s.r.o
E-Mail-Addresse
info@pentachemicals.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H304, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung des Stoffes gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist als gefährlich eingestuft. Flam. Liq. 2, H225 Asp. Tox. 1, H304 STOT SE 3, H336 Aquatic Chronic 2, H411 Der volle Text aller Einstufungen und H-Sätze ist in Kapitel 16 enthalten. Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 1.0
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Pentan (Index 601-006-00-1; CAS 109-66-0)
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Dampf vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Der Stoff erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) des Europäischen Parlaments in der gültigen Fassung.