Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-09-29
Produktidentifikator
PC - LS2 - GBF004
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Kunststofferzeugnisse
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
keine/keiner
NOTRUFNUMMERN:
+43 (1) 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SAX Polymers Industrie GmbH
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
keine/keiner
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Gehaltsprozenten von 0,1% oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Spuren von oben genannten Komponenten durch Verunreinigungen enthalten sind.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.