Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-05-03
Produktidentifikator
Rosemary oil
Stoffname
Rosmarinöl
CAS-Nr.
84604-14-8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herstellung von Kosmetika
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
Mainz, Tel +49(0)6131/19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Satcotek GmbH
E-Mail-Addresse
info@satcotek.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H315, H317, H319, H371, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 3 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 2 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 2
Gefahrenhinweise
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann die Organe schädigen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H371 Kann die Organe schädigen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Rosmarinöl
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe tragen. P370+P378 Bei Brand: Kohlendioxid (CO2). Trockenlöschmittel. alkoholbeständiger Schaum. Sprühwasser zum Löschen verwenden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.