Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
211-463-5/646-06-0
Name der Chemikalie
1,3-dioxolane
Konzentration
<10.0%
EC/CAS
200-659-6/67-56-1
Name der Chemikalie
Methanol
Konzentration
<0.25%
Allgemeine Information
Version
11
Überarbeitet am
2025-10-15
Produktidentifikator
GRAFFITI REMOVER
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Abbeizmittel
Hersteller / Lieferant
San Marco Group Spa
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
San Marco Group Spa
E-Mail-Addresse
sicurezza.prodotti@sanmarcogroup.it
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Enthält
1,3-Dioxolan
Gefahrenhinweise
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. Ergänzende Gefahrenmerkmale Diese Information ist nicht verfügbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber dem Menschen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Flam Liq. 3, H226 Eye Dam. 1, H318 Zusätzliche Hinweise Wortlaut der Gefahren- und EU Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16.