Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-08-11
Produktidentifikator
ProOne Zementmörtel 004
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Trockenbeton
NOTRUFNUMMERN:
145 (24h
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SAKRET AG/SA
E-Mail-Addresse
info@sakret.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. ∙ Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R41: Gefahr ernster Augenschäden. ∙ Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 (Fortsetzung von Seite 1)
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Portlandzement (<1% Quarz)
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. ∙ Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Enthält
Zement. Reagiert mit Feuchtigkeit stark alkalisch. Das mit Wasser versetzte Produkt kann bei längerem Kontakt (z.B. knien im feuchten Zement) ernste Hautschäden hervorrufen. Das Produkt ist schwach wassergefährend. Die Zubereitung ist chromatarm, da der Gehalt an sensibilierenden Chrom(VI) durch Zusätze auf unter 2 ppm im Zementanteil abgesenkt sind. Nach Artikel 6 (RL) 1999/45/EG entfällt eine Einstufung des Trockenmörtels mit R43, da bei konventioneller Beurteilung die sensibilisierende Wirkung auf Grund von antagonistischen Wirkungen Chrom(VI) und Reduktionsmitteln überschätzt würde. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte Lagerung und die Beachtung des Haltbarkeitsdatums .
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *