Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-08-18
Produktidentifikator
Brickstone Mauermörtel 25 kg
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Werktrockenmörtel - Bitte beachten Sie unsere Technischen Merkblätter
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SAKRET AG/SA
E-Mail-Addresse
info@sakret.ch, info@sakret.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1999/45/EG Einstufung und Kennzeichnung des Gemisches 2.1.1 Einstufung und Kennzeichnung gemäß der EG-Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP):
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Hautreizung Kat. 2 Augenschäden Kat. 1
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315: Verursacht Hautreizungen H318: Verursacht schwere Augenschäden H335: Kann die Atemwege reizen
Sicherheitshinweise
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280: Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P310 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser abwaschen P501:
Enthält
Behälter können in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften entsorgt werden 2.1.2 Einstufung und Kennzeichnung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen): Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi (Reizend) Zement. Reagiert mit Feuchtigkeit stark alkalisch. Das mit Wasser versetzte Produkt kann bei längerem Kontakt (z. B Knien in feuchten Mörtel)infolge der Alkalität ernste Hautschäden hervorrufen. Das Produkt ist schwach wassergefährdend.
R-Sätze
R 41 Gefahr ernster Augenschäden
S-Sätze
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 22 Staub nicht einatmen S 24 Berührung mit der Haut vermeiden S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser spülen und Arzt konsultieren S 37/39 Geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Sonstige Hinweise: Chromatarme, zementhaltige Zubereitung gemäß Direktive 2003/53/EG
Weitere Informationen
Mensch und Umwelt
Weitere Informationen
Die Zubereitung ist chromatarm, da der Gehalt an sensibilisierendem Chrom(VI) durch Zusätze auf unter 2 ppm im Zementanteil abgesenkt ist. Nach Artikel 6 (3) RL 1999/45/EG entfällt eine Einstufung des Trockenmörtels mit R 43/ H 317, da bei konventioneller Beurteilung die sensibilisierende Wirkung auf Grund von antagonistischen Wirkungen (Chrom(VI) und Reduktionsmittel) überschätzt würde. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte Lagerung und die Beachtung des Haltbarkeitsdatums. Das Gemisch enthält keinen vPvB (very persistent, very bioaccumulative) Stoff bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT (persistent, bioaccumulative, toxic) Stoff bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.