Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
25,00 | Gew%
Allgemeine Information
Version
3.0.2, erstellt am
Überarbeitet am
2023-02-02
Produktidentifikator
MAXICHECKT" DCL-1N Indicator 3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reagenzlösung für Testkit
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)551 192 40, +49 89 22 061012
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SAFECHEM Europe GmbH
E-Mail-Addresse
service@safechem.com, sds@safechem.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs Hinweise zur Einstufung EG/1272/2008, 2.6.4.5: "Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von mehr als 35 °C und höchstens 60 °C müssen nicht in die Kategorie 3 eingestuft werden, wenn die Prüfung L.2 auf selbstunterhaltende Verbrennung nach den UN- Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter (Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil Ili, Abschnitt 32) negativ ausgefallen ist." Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der
Gefahrenhinweise
EUH210 ‘ Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Sicherheitshinweise
Handelsname: MAXICHECK® DCL-iN Indicator 3 Aktuelle Version 3.0.2, erstellt am 02.02.2023 Ersetzte Version 3.0.1, erstellt am 13.05.2020 Region: DE
Ergänzende Gefahrenhinweise
Die Kennzeichnung (Gefahrenhinweise (EU)) entspricht Anhang
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung Keine Daten vorhanden. vPvB-Beurteilung Keine Daten vorhanden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Hinweise zur Einstufung EG/1272/2008, 2.6.4.5: "Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von mehr als 35 °C und höchstens 60 °C müssen nicht in die Kategorie 3 eingestuft werden, wenn die Prüfung L.2 auf selbstunterhaltende Verbrennung nach den UN- Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter (Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil Ili, Abschnitt 32) negativ ausgefallen ist." Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt: Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5. Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).