Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
141-78-6
Name der Chemikalie
acetic acid, ethyl ester
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-05-05
Produktidentifikator
Sabaspray 5621
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spritzklebstoff
NOTRUFNUMMERN:
+31 315 65 89 99
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SABA Dinxperlo BV
E-Mail-Addresse
info@saba.nl, j.diesveld@saba.nl
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS02 Flamme Entz. Fl. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. GHS07 Augenreiz. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. STOT einm. 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R36: Reizt die Augen. F; Leichtentzündlich R11: Leichtentzündlich. R66-67: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt kann Dermatitis (Hautentzündung) durch die entfettende Wirkung des Lösungsmittels entstehen.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend F Leichtentzündlich
R-Sätze
11 Leichtentzündlich. 36 Reizt die Augen. 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
S-Sätze
23 Dampf/Aerosol nicht einatmen 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar