Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7440-48-4
Name der Chemikalie
Cobalt, Metall (2020/217)
Konzentration
43%-63% 7440-02- 12%-22%
EC/CAS
7440-47-3
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
15%-25%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-12-15
Produktidentifikator
StarSolder
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lötstäbe für NEM-Legierungen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
S&S Scheftner GmbH
E-Mail-Addresse
a.jossek@scheftner24.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H351, H372, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1999/45/EG
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Karzinogenität Kategorie 2 H351 Sensibilisierung der Haut Kategorie 1 H317 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Kategorie 1 H372 Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 3 H412
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
GHS) zur Etikettierung, enthält Nickel
Gefahrenhinweise
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. (Dies gilt allerdings nur für Nickel in einatembarer Form.) H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden P308+P313 Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302+P352 Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Kennzeichnungselemente (EU) Das Produkt stellt in der Form, in der es in den Verkehr gebracht wird, keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt und keine Gewässergefährdung dar und ist somit nicht kennzeichnungspflichtig: - Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP), Anhang I, Ziffer 1.3.4. - EG-Richtlinie 1999/45/EG (DPD), Anhang VII (siehe EG-Richtlinie 67/548/EG, Anhang VI, Ziffer 9.3
2.3 Sonstige Gefahren
Wird bei der Weiterverarbeitung die Form des Produktes im Lieferzustand verändert (z.B. durch Schleifen, Polieren, Funkenerosion, Schweißen, Schmelzen) und es entstehen Stäube oder Dämpfe, können die Gefahren, die von den gefährlichen Inhaltsstoffen (siehe Angaben in Abschnitt 3) ausgehen, wirksam werden.