Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7440-47-3
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-08-27
Produktidentifikator
Cobalt-Basis-Legierungen
CAS-Nr.
7440-47-3
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
S&S Scheftner GmbH
E-Mail-Addresse
a.jossek@scheftner24.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H334, H413
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG:
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Sensibilisierung der Atemwege Kategorie 1 H334 Sensibilisierung der Haut Kategorie 1 H317 Chronisch gewässergefährdend Kategorie 4 H413
2.2. Kennzeichnungselemente
GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
GHS) zur Etikettierung, enthält Cobalt
Gefahrenhinweise
H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen H413 Berührung mit der Haut vermeiden.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Dampf/Aerosol vermeiden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P302/P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304/P341 BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P333/P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P342/P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Kennzeichnungselemente (EU) Das Produkt stellt in der Form, in der es in den Verkehr gebracht wird, keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt und keine Gewässergefährdung dar und ist somit nicht kennzeichnungspflichtig: Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP), Anhang I, Ziffer 1.3.4.("Metalle in kompakter Form, Legierungen, polymerhaltige Gemische, elastomerhaltige Gemische" ); - EG-Richtlinie 1999/45/EG (DPD), Anhang VII (siehe EG-Richtlinie 67/548/EG, Anhang VI, Ziffer 9.3: "Legierungen und Zubereitungen, die Polymere bzw. Elastomere enthalten"). Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EG oder Richtlinie 1999/45/EG: entfällt
2.3 Sonstige Gefahren
Wird bei der Weiterverarbeitung die Form des Produktes im Lieferzustand verändert (z.B. durch Schleifen, Polieren, Funkenerosion, Schweißen, Schmelzen) und es entstehen Stäube oder Dämpfe, können die Gefahren, die von den gefährlichen Inhaltsstoffen (siehe Angaben in Abschnitt 3) ausgehen, wirksam werden.