Allgemeine Information
Version
1 .2
Überarbeitet am
2023-10-09
Produktidentifikator
RYWALIT NA 20
NOTRUFNUMMERN:
0228 / 19 240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
RYWA GmbH und Co. KG
E-Mail-Addresse
info@rywa.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 Ätzwirkung Ausrufezeichen
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. Ergänzende Gefahrenmerkmale: keine
Verhütung
P261 Einatmen von Staub vermeiden P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/, tragen.
Antwort
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/und Seife waschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
Sicherheitshinweise
Entsorgung P501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Entsorgung zuführen.
Weitere Informationen
Zementprodukt, bei dem der Gehalt an Chrom (VI) durch Reduktionsmittel < 0,0002% (bezogen auf das gesamte Trockengewicht) abgesenkt wurde.
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen: Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte Lagerung und die Beachtung des Haltbarkeitsdatums. Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt: Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenklassen und Gefahren- Gefahrenhinweise Einstufungsverfahren kategorien Ätz-/Reizwirkung auf die Haut H315: Verursacht Hautreizungen. Berechnungsmethode. (Skin Irrit. 2) Schwere Augenschädigung/-reizung H318: Verursacht schwere Berechnungsmethode. (Eye Dam. 1) Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei H335: Kann die Atemwege reizen. Berechnungsmethode. einmaliger Exposition (STOT SE 3)