Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
<0,05
EC/CAS
55965-84-9
Name der Chemikalie
Mixture of 5-chloro-2-methyl-2H- isothiazol-3-one (EINECS 247-500-7) and 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (EINECS 220-239-6)
Konzentration
<0,0015
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-11-08
Produktidentifikator
REFLEKT Adhesive For Tissue Extra XSWAN
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoff
NOTRUFNUMMERN:
Nationale Beratungsstelle/Giftzentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Rusta AB
GHS-Informationen
Signalwort
Kein
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Nicht eingestuft. Das Produkt ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verhütung
Nicht anwendbar.
Antwort
Nicht anwendbar.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
Nicht anwendbar.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on und Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-2H isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. Enthält ein Biozidprodukt, das Reaction mass aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol- 3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] (3:1). 2-Brom-2-(brommethyl)pentandinitril. Anhang XVII - : Nicht anwendbar. Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht : Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft den Kriterien für PBT- werden. oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Andere Gefahren
Keine bekannt.