Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
26172-55-4
Name der Chemikalie
5-chloro-2-methyl-4-thiazoline-3-ketone
Konzentration
N/A
EC/CAS
247-500-7
Name der Chemikalie
Mixture of 5-Chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H)-one and 2-methylisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-08-01
Produktidentifikator
Graffitishield Wax
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendungen Gewerbliche Verwendungen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Ursache Verwendung durch Verbraucher Produkt ist nicht für die private Verwendung bestimmt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Rust-Oleum Europe - Martin Mathys NV
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Sens. 1, H317 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
Allgemein : Nicht anwendbar.
Verhütung
P261 - Einatmen von Aerosol vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe und Augenschutz tragen Handschuhe Nitrilkautschuk - Schutzbrille mit Seitenblenden.
Antwort
P302 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: P352 - Mit viel Wasser und Seife waschen. P333 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: P313 - Ärztliche Hilfe anfordern.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
5-Chloro-2-methyl-4-isothiazolin-3-one Mischungen und Erzeugnisse
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar. Detergenzien - : Nicht anwendbar. Verordnung (EG) Nr. 907/2006 - Anhang VII A Anhang XVII - : Nicht anwendbar. Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht : Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft den Kriterien für PBT- werden. oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Andere Gefahren
Keine bekannt.