Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-222-5/1314-13-2
Name der Chemikalie
Zinc oxide; C.I. 77947
Konzentration
≤0,1
EC/CAS
236-671-3/26530-20-1
Name der Chemikalie
2-Octyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
≤3
EC/CAS
215-222-5/13463-41-7
Name der Chemikalie
Pyrithione zinc
Konzentration
≤0,1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-08-28
Produktidentifikator
Zinsser Bulls-Eye 1-2-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendung durch Verbraucher Industrieller Gebrauch Gewerbliche Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Ursache Nicht angegeben -
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Rust-Oleum Europe - Martin Mathys NV
GHS-Informationen
Signalwort
Kein
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aquatic Chronic 3, H412 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein : P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 - Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Verhütung
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
Nicht anwendbar.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Nicht anwendbar. Mischungen und Erzeugnisse
Ergänzende Gefahrenhinweise
Enthält 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on und 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Detergenzien - : Nicht anwendbar. Verordnung (EG) Nr. 907/2006 - Anhang VII A Anhang XVII - : Nicht anwendbar. Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht : Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft den Kriterien für PBT- werden. oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Andere Gefahren
Keine bekannt.