Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
138-86-3
Name der Chemikalie
1-methyl-4-prop-1-en-2-yl-cyclohexene; dl-limonene (racemic); Dipentene (37)
Konzentration
N/A
EC/CAS
205-341-0
Name der Chemikalie
1-methyl-4-prop-1-en-2-yl-cyclohexene; dl-limonene (racemic); Dipentene (37)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-12-24
Produktidentifikator
Strapped Juices - Mango (Aroma) - UFI
1.3 Synonyme:
Nicht relevant
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Flüssigkeit für elektronische Zigaretten
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jeder dieser unbestimmten Gebräuche wird weder in diesem Abschnitt noch in Abschnitt 7.3 angegeben
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Rule13 Limited
E-Mail-Addresse
david.bowers@rule13.co.uk
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP): Die Klassifizierung dieses Produkts erfolgte gemäß Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP). Flam. Liq. 2: Entflammbare Flüssigkeiten, Kategorie 2, H225
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP): Gefahr
Gefahrenhinweise
Flam. Liq. 2: H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Sicherheitshinweise
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233: Behälter dicht verschlossen halten. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P370+P378 Bei Brand ABC-Pulverlöscher zum Löschen verwenden P403+P235: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501: Inhalt/Behälter über das selektive Entsorgungssystem an Ihrem Wohnort zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt erfüllt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien Es wird gewarnt, dass durch die Aufnahme dieses Produkts in ein nebelerzeugendes Gerät (Dämpfe usw.) die Einstufung in Bezug auf die akute Inhalationstoxizität in eine höhere Gefahrenkategorie erfolgen kann und zusätzlich die Anwendung von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erforderlich ist.