Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64742-82-1
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrodesulfurized heavy
Konzentration
20 ≤ K < 100
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-03-04
Produktidentifikator
Petroleum
1.3 Synonyme:
Naphtha (Erdöl), hydrodesulfuriert, schwer
CAS-Nr.
64742-82-1
REACH-Registrierungsnummer
01-2119473977-17
NOTRUFNUMMERN:
+ 49 6154 / 71-202
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Rühl Farben GmbH
E-Mail-Addresse
helmut.moebus@daw.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H372, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Einstufung nach EG/1272/2008 (CLP):
Gefahrenkategorien
Zielorgane
Gefahrenhinweise
Aspirationstoxizität Kategorie 1 Lunge H304 Spezifische Zielorgan-Toxizität Kategorie 1 ZNS H372 (STOT)wiederholte Exposition. Aquatische Toxizität Kategorie 3 H412 chronische Exposition sonstige EUH066 Den Wortlaut der H-Sätze siehe unten. 2.1.2.Einstufung nach 67/548/EWG: (Gefahrenhinweise) Wortlaut H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H372 Schädigt zentrales Nervensystem bei längerer oder wiederholter Exposition. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH 066 Wiederholter kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
R-Sätze
Wortlaut der R-Sätze 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei Gesundheitsschädlich (Xn) längerer Exposition durch Einatmen. 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Umweltgefahr (N) 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. sonstige 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen 2.2 Kennzeichnung nach GHS: 2.2.1 GHS –Symbole:
Signalwort
Gefahr GHS08
Sicherheitshinweise
Sicherheitsratschläge) Wortlaut P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Dampf nicht einatmen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P301 + P310 Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P331 Kein Erbrechen herbeiführen. P501
Enthält
Behältnis einer zugelassenen Schadstoffsammelstelle zuführen
2.3 Sonstige Gefahren
Die Dämpfe des Produktes sind schwerer als Luft und können sich am Boden, in Gruben, Kanälen und Kellern in höherer Konzentration sammeln. Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf- Luftgemische möglich. Bei unsachgemäßer Handhabung können sich elektrostatische Aufladungen bilden. Erschwerende medizinische Bedingungen: Schon existierende medizinische Beschwerden an folgenden Organen oder Organsystemen können bei Exposition durch dieses Material verschlechtert werden: Haut.