Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-617-8/123-31-9
Name der Chemikalie
1,4-Dihydroxybenzol (790/2009)
Konzentration
≥ 0,01 - < 0,1
Allgemeine Information
Version
4.1
Überarbeitet am
2026-07-08
Produktidentifikator
technicoll 9502
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49 6132 / 84 463
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
RUDERER KLEBETECHNIK GMBH
E-Mail-Addresse
info@ruderer.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Enthält
Ethyl-2-cyanacrylat; 2-Propensäure, 2-methyl-, Methylester, Polymer mit Methyl-2- propenoat
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H335 - Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 - Einatmen von Aerosol, Dampf, Gas, Nebel, Rauch vermeiden. P280 - Augenschutz, Schutzkleidung tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312 - Bei Unwohlsein Arzt, GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P501 - Inhalt und Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH202 - Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Kindergesicherter Verschluss Nicht anwendbar. Tastbarer Gefahrenhinweis Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung (EU) 2017/2100 oder Verordnung (EU) 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), H335 Kategorie 3, Atemwegsreizung Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Kann die Atemwege reizen. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung.