Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-966-0/101-68-8
Name der Chemikalie
4,4’-Methylenediphenyl diisocyanate
Konzentration
<25 <10
EC/CAS
9016-87-9
Name der Chemikalie
4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat tech. (Polymeres) MDI, pMDI (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion)
Konzentration
<10
EC/CAS
247-714-0/26447-40-5
Name der Chemikalie
Methylenediphenyl diisocyanate (see also specific isomers)
Konzentration
<10
EC/CAS
265-150-3/64742-48-9
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated heavy
Konzentration
<10
EC/CAS
272-697-1/68909-20-6
Name der Chemikalie
Silanamine, 1,1,1-trimethyl-N-(trimethylsilyl)-, hydrolysis products with silica
Konzentration
<5
EC/CAS
227-534-9/5873-54-1
Name der Chemikalie
2,4’-Methylenediphenyl diisocyanate
Konzentration
<5
Allgemeine Information
Version
4.0
Überarbeitet am
2025-12-15
Produktidentifikator
technicoll 9491
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49 6132 / 84 463
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
RUDERER KLEBETECHNIK GMBH
E-Mail-Addresse
info@ruderer.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H332, H334, H335, H351, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Enthält
MDI-basiertes Polyisocyanat-Prepolymer; 4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat; Diphenylmethandiisocyanat, Isomeren und Homologen; Methylendiphenyldiisocyanat; Diphenylmethan-2,4'-diisocyanat
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H334 - Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H335 - Kann die Atemwege reizen. H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen. H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 - Augenschutz, Gesichtsschutz, Schutzhandschuhe tragen. P301+P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Arzt, GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH204 - Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Weitere Informationen
Bei Personen, die bereits für Diisocyanate sensibilisiert sind, kann der Umgang mit diesem Produkt allergische Reaktionen auslösen. Bei Asthma, ekzematösen Hauterkrankungen oder Hautproblemen Kontakt, einschließlich Hautkontakt, mit dem Produkt vermeiden. Das Produkt bei ungenügender Lüftung nicht verwenden oder Schutzmaske mit geeignetem Gasfilter (Typ A1 nach EN 14387) tragen. Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen. Kindergesicherter Verschluss : Nicht anwendbar. Tastbarer Gefahrenhinweis : Anwendbar
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Stoffe, die die PBT-Kriterien gemäß REACH Anhang 4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat (101-68-8), Diphenylmethan-2,4'-diisocyanat (5873-54- XIII nicht erfüllen 1) Stoffe, die die vPvB-Kriterien gemäß REACH Anhang 4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat (101-68-8), Diphenylmethan-2,4'-diisocyanat (5873-54- XIII nicht erfüllen 1) Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung (EU) 2017/2100 oder Verordnung (EU) 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Akute Toxizität (inhalativ: Staub, Nebel), Kategorie 4 H332 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1 H334 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Karzinogenität, Kategorie 2 H351 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), H335 Kategorie 3, Atemwegsreizung Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), H373 Kategorie 2 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Kann vermutlich Krebs erzeugen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann die Atemwege reizen. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.