Allgemeine Information
Version
5.0
Überarbeitet am
2026-02-19
Produktidentifikator
technicoll 9431 eco B
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49 6132 / 84 463
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
RUDERER KLEBETECHNIK GMBH
E-Mail-Addresse
info@ruderer.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H332, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Enthält
Hexamethylen, 1,6-diisocyanat, Homopolymer; 4-Toluolsulfonylisocyanat
Gefahrenhinweise
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H335 - Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 - Einatmen von Aerosol, Dampf, Gas, Nebel, Staub vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe tragen. P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P312 - Bei Unwohlsein Arzt, GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P501 - Inhalt und Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH204 - Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Kindergesicherter Verschluss Nicht anwendbar. Tastbarer Gefahrenhinweis Anwendbar
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII. Komponente Stoffe, die die PBT-Kriterien gemäß REACH Anhang Hexamethylen, 1,6-diisocyanat, Homopolymer (28182-81-2) XIII nicht erfüllen Stoffe, die die vPvB-Kriterien gemäß REACH Anhang Hexamethylen, 1,6-diisocyanat, Homopolymer (28182-81-2) XIII nicht erfüllen Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung (EU) 2017/2100 oder Verordnung (EU) 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Akute Toxizität (inhalativ: Staub, Nebel), Kategorie 4 H332 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), H335 Kategorie 3, Atemwegsreizung Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann die Atemwege reizen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen.