Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
247-500-7/55965-84-9
Name der Chemikalie
Mixture of 5-chloro-2-methyl-2H- isothiazol-3-one (EINECS 247-500-7) and 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (EINECS 220-239-6)
Konzentration
0<=x%<1
EC/CAS
220-239-6
Name der Chemikalie
Mixture of 5-Chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H)-one and 2-methylisothiazol-3(2H)-one 2-Methyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-01-07
Produktidentifikator
NETTOYANT VISIERE
CAS-Nr.
55965-84-9
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Rubix Engineering
E-Mail-Addresse
infoclient@giss.fr
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen (EUH208). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort. Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar.
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Gemisch ist ein Reinigungsmittel (siehe Abschnitt 15). Das Gemisch wird zerstäubt verwendet. Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
Weitere Informationen
EUH208
Enthält
GEMISCH AUS 5-CHLOR-2-METHYL-2H-ISOTHIAZOL-3-ON [EG NR. 247-500-7] UND 2-METHYL-2H-ISO-THIAZOL-3-ON [EG NR. 220-239-6] (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Entsorgung P501 Den Inhalt / Schale der örtlichen Reglementierung entsprechend beseitigen.
Antwort
P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/.../anrufen.
Lagerung
P404 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die European Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.