Rotie-Steinrein

Rotie Pharm GmbH & Co. KG

Überarbeitet am : 2014-02-18

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GHS05 GHS07 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

68424-85-1

Name der Chemikalie

Alkyl (C12-16) dimethylbenzyl ammonium chloride

Konzentration

N/A

EC/CAS

7173-51-5

Name der Chemikalie

Didecyldimethylammonium chloride

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

EC/CAS

67-63-0

Name der Chemikalie

Propan-2-ol

Konzentration

N/A

EC/CAS

270-325-2

Name der Chemikalie

Benzalkonium chloride, bromide and saccharinate (8)

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2014-02-18

Produktidentifikator

Rotie-Steinrein

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Spezialreiniger

NOTRUFNUMMERN:

Giftinformationszentrale Göttingen

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Rotie Pharm GmbH & Co. KG

E-Mail-Addresse

sds@kft.de

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H302, H314, H400, H410

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H302

Harmful if swallowed

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. ~  GHS09 Umwelt Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. ~  GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG: ? @ A ? @ A C; Ätzend R34: Verursacht Verätzungen. ? @ G ? @ G Xn; Gesundheitsschädlich R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. ? @ D ? @ D N; Umweltgefährlich R50: Sehr giftig für Wasserorganismen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Verätzungen müssen sofort behandelt werden, da sonst schwer heilende Wunden entstehen. Das Gemisch ist aufgrund der Einstufungskriterien für Gemische gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 kennzeichnungspflichtig.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.

Gefahrenpiktogramme

GHS05 GHS07 GHS09

Signalwort

Gefahr

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride Didecyldimethylammoniumchlorid

Gefahrenhinweise

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P303+P361+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife waschen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. · Sonstige Hinweise: Die Verpackung ist mit einem tastbaren Warnzeichen und einem kindersicheren Verschluss gemäß Verordnung 1272/2008/EG Anhang II zu versehen, wenn das Produkt im Einzelhandel angeboten wird. Es sind die zusätzlich die Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten Artikel 69 zu beachten.

PBT

Nicht anwendbar

vPvB

Nicht anwendbar

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