Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
111-30-8
Name der Chemikalie
Glutaral
Konzentration
N/A
EC/CAS
7173-51-5
Name der Chemikalie
Didecyldimethylammonium chloride
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-856-5
Name der Chemikalie
glutaral
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-05-21
Produktidentifikator
Rotie Cid FF
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Desinfektionsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
-
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrale Göttingen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Rotie Pharm GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
sds@kft.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H302, H302+H332, H314, H317, H332, H334, H400, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS08 Gesundheitsgefahr Resp. Sens. 1 H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. GHS05 Ätzwirkung Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. GHS09 Umwelt Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG: C; Ätzend R34: Verursacht Verätzungen. Xn; Gesundheitsschädlich R20/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. Xn; Sensibilisierend R42/43: Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Xi; Reizend R37: Reizt die Atmungsorgane. N; Umweltgefährlich R50: Sehr giftig für Wasserorganismen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Verätzungen müssen sofort behandelt werden, da sonst schwer heilende Wunden entstehen. Die eingesetze 50 %ige Lösung von Glutaral wirkt metallkorrosiv. Das Gemisch ist aufgrund der Einstufungskriterien für Gemische gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 kennzeichnungspflichtig.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht der aktuellen Gesetzgebung, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Glutaral Didecyldimethylammoniumchlorid Poly(oxy-1,2-ethandiyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydoxy-,branched
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P501 Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. · Sonstige Hinweise: Es sind die zusätzlich die Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten Artikel 69 zu beachten.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *