Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-783-9/7727-37-9
Name der Chemikalie
Nitrogen N2
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Version
1.1.1, erstellt am
Überarbeitet am
2022-11-30
Produktidentifikator
Stickstoff-Flasche
Stoffname
Stickstoff
CAS-Nr.
7727-37-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Kältemittel Technisches Gas
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Angaben verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)551 192 40
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ROTHENBERGER Werkzeuge GmbH
E-Mail-Addresse
info@rothenberger.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H280
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H280
Contains gas under pressure; may explode if heated
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produkt definition
7727-37-9 (Stickstoff)
Gefahrenpiktogramme
GHS04
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H280
Enthält
Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren / Behälter gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P410+P403 Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P501
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung Das Produkt gilt nicht als PBT. vPvB-Beurteilung Das Produkt gilt nicht als vPvB.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Press. Gas; H280 Hinweise zur Einstufung Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt: Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Bewertung von toxikologischen und ökotoxikologischen Daten gem. Anhang I, Teil 3 und 4.