Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
235-186-4/12125-02-9
Name der Chemikalie
Ammonium chloride
Konzentration
<95%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-02-13
Produktidentifikator
Salmiakstein Größe 0-5
CAS-Nr.
12125-02-9
NOTRUFNUMMERN:
24 Std.-Notfallauskunft
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ROTHENBERGER Industrial GmbH
E-Mail-Addresse
stephan.vick@rothenberger.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Augenreizung. - Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Reizt die Augen. - Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet-Kennzeichnung nach Kleinmengenregelung gemäß Verordnung (EG)1272/2008, Anhang I, 1.5.2.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ammoniumchlorid
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501 Entsorgung des Inhalts/des Behälters gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften. Seite 2 von 8 Page 2 / 8 2.3. Sonstige Gefahrenngaben
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar