Trifluoressigsäure (TFA) ≥99,9 %

ROTH AG

Überarbeitet am : 2022-01-19

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GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 5
Umweltrisikobewertung 3

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

200-929-3/76-05-1

Name der Chemikalie

Trifluoroacetic acid

Konzentration

M-Faktoren

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2022-01-19

Produktidentifikator

Trifluoressigsäure (TFA) ≥99,9 %

CAS-Nr.

76-05-1

REACH-Registrierungsnummer

01-2119548396-29-xxxx

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Laborchemikalie Labor- und Analysezwecke

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Nicht zum Verspritzen oder Versprühen verwen- den. Nicht für Produkte verwenden, die für direk- ten Hautkontakt bestimmt sind. Nicht für Produk- te verwenden, die für Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind. Nicht für private Zwecke (Haus- halt) verwenden

NOTRUFNUMMERN:

Strasse

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

E003 GHS05 GHS07 M016 M017 T031 W001

Unternehmensinformationen

Unternehmen

ROTH AG

E-Mail-Addresse

sicherheit@carlroth.de, info@carlroth.ch

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H290, H314, H318, H332, H412

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H290

May be corrosive to metals

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

Ab-

Gefahrenkategorien

Katego- schnitt rie und -kategorie hinweis 2.16 Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Gemische 1 Met. Corr. 1 H290 3.1I Akute Toxizität (inhalativ) 4 Acute Tox. 4 H332 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1A Skin Corr. 1A H314 3.3 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 Eye Dam. 1 H318 4.1C Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität) 3 Aquatic Chronic 3 H412 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epider- mis bis in die Dermis reichende Nekrose. Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltver- schmutzung der Gewässer führen.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

Gefahrenpiktogramme

GHS05, GHS07 H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. P260 Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

Gefahrenhinweise

H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

Verhütung

P260 Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen

Antwort

P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungs- stücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte At- mung sorgen P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spü- len. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spü- len P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml

Signalwort

Gefahr

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff.

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