Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-927-2
Name der Chemikalie
Trichloroacetic acid
Konzentration
≥ 1 %
Allgemeine Information
Version
3.0 de
Überarbeitet am
2024-09-18
Produktidentifikator
Trichloressigsäure ≥99 %, p.a
CAS-Nr.
76-03-9
REACH-Registrierungsnummer
01-2119485186-30-xxxx
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalie Labor- und Analysezwecke
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht zum Verspritzen oder Versprühen verwen- den. Nicht für Produkte verwenden, die für direk- ten Hautkontakt bestimmt sind. Nicht für private Zwecke (Haushalt) verwenden. Nahrungsmittel, Getränke und Futtermittel
NOTRUFNUMMERN:
+41 61 7121160
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ROTH AG
E-Mail-Addresse
sicherheit@carlroth.de, info@carlroth.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H335, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Katego- Gefahren- schnitt rie und -kategorie hinweis 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1A Skin Corr. 1A H314 3.8R Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition STOT SE 3 H335 Reizung der Atemwege) 4.1A Gewässergefährdend (akute aquatische Toxizität) Aquatic Acute 1 H400 4.1C Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität) Aquatic Chronic 1 H410 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis reichende Nekrose. Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltver- schmutzung der Gewässer führen
Gefahrenpiktogramme
GHS05, GHS07, GHS09 H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 10 ml
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H335 Kann die Atemwege reizen H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung Nicht erforderlich
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen
Antwort
P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungs- stücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen] P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spü- len. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spü- len P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Signalwort
Gefahr Nicht erforderlich
Sicherheitshinweise
Nicht erforderlich
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff. Endokrinschädliche Eigenschaften Enthält keinen endokrinen Disruptor (ED) in einer Konzentration von ≥ 0,1%.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Ab- Gefahrenklasse Katego- Gefahrenklasse Gefahren- schnitt rie und -kategorie hinweis 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1A Skin Corr. 1A H314 3.8R Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition 3 STOT SE 3 H335 (Reizung der Atemwege) 4.1A Gewässergefährdend (akute aquatische Toxizität) 1 Aquatic Acute 1 H400 4.1C Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität) 1 Aquatic Chronic 1 H410 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis reichende Nekrose. Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltver- schmutzung der Gewässer führen.