Allgemeine Information
Version
1.1 de
Überarbeitet am
2022-11-07
Produktidentifikator
ROTI Transform 1
REACH-Registrierungsnummer
nicht
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalie Labor- und Analysezwecke
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht für Produkte verwenden, die für Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind. Nicht für priva- te Zwecke (Haushalt) verwenden
NOTRUFNUMMERN:
+41 61 7121160
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ROTH AG
E-Mail-Addresse
sicherheit@carlroth.de, info@carlroth.ch
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder der Zubereitung
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Dieses Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung gemäss der Verordnung Nr. 1272/2008/ EG. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) nicht erforderlich 2.3 Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe nicht relevant (Gemisch) 3.2 Zubereitungen Beschreibung der Zubereitung Dieses Produkt entspricht keinem Kriterium für die Einstufung in eine Gefahrenklasse gemäss GHS ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe Massnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe Massnahmen Allgemeine Anmerkungen Kontaminierte Kleidung ausziehen. Nach Inhalation Für Frischluft sorgen. Nach Kontakt mit der Haut Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Nach Berührung mit den Augen Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Nach Aufnahme durch Verschlucken Mund ausspülen. Bei Unwohlsein Arzt anrufen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Bisher sind keine Symptome und Wirkungen bekannt. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung keine ABSCHNITT 5: Massnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmassnahmen auf die Umgebung abstimmen Sprühwasser, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschpulver, BC-Pulver, Kohlendioxid (CO2) Ungeeignete Löschmittel Wasser im Vollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder der Zubereitung ausgehende Gefahren Gemischbestandteile brennbar. Das Produkt selbst brennt nicht. Gefährliche Verbrennungsprodukte Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmassnahmen aus angemessener Entfernung. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. ABSCHNITT 6: Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. 6.2 Umweltschutzmassnahmen Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können Abdecken der Kanalisationen. Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Den betroffenen Bereich belüften. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Ab- schnitt 8. Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10. Angaben zur Entsorgung: siehe Abschnitt 13.