Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-289-5/56-81-5
Name der Chemikalie
glycerol
Konzentration
50 - < 100
Allgemeine Information
Version
2.0 de
Überarbeitet am
2024-06-17
Produktidentifikator
ROTI Pol TaqS-Polymerase
REACH-Registrierungsnummer
nicht
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalie Labor- und Analysezwecke
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht für private Zwecke (Haushalt) verwenden Nahrungsmittel, Getränke und Futtermittel
NOTRUFNUMMERN:
+41 61 7121160
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ROTH AG
E-Mail-Addresse
sicherheit@carlroth.de, info@carlroth.ch
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Enthält keinen PBT-/vPvB-Stoff in einer Konzentration von ≥ 0,1%. Endokrinschädliche Eigenschaften Enthält keinen endokrinen Disruptor (ED) in einer Konzentration von ≥ 0,1%.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Dieses Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung gemäss der Verordnung Nr. 1272/2008/ EG. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) nicht erforderlich 2.3 Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Enthält keinen PBT-/vPvB-Stoff in einer Konzentration von ≥ 0,1%. Endokrinschädliche Eigenschaften Enthält keinen endokrinen Disruptor (ED) in einer Konzentration von ≥ 0,1%. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe nicht relevant (Gemisch) 3.2 Gemische Beschreibung der Zubereitung Stoffname Kennung Gew.-% Einstufung gem. GHS Piktogramme Anm. Glycerin CAS-Nr. 50 – < 100 IOELV 56-81-5 EG-Nr. 200-289-5 Anm. IOELV: Stoff mit einem gemeinschaftlichen Grenzwert für die berufsbedingte Exposition Anmerkungen Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Anmerkungen Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Nach Inhalation Für Frischluft sorgen. Nach Kontakt mit der Haut Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Nach Berührung mit den Augen Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Nach Aufnahme durch Verschlucken Mund ausspülen. Bei Unwohlsein Arzt anrufen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Bisher sind keine Symptome und Wirkungen bekannt. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung keine ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmassnahmen auf die Umgebung abstimmen! Sprühwasser, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschpulver, BC-Pulver, Kohlendioxid (CO2) Ungeeignete Löschmittel Wasser im Vollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gemischbestandteile brennbar. Das Produkt selbst brennt nicht. Gefährliche Verbrennungsprodukte Im Brandfall können entstehen: Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmassnahmen aus angemessener Entfernung. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal